Regulatorische Offenlegung
AMIXY schliesst als alleinige Vertragspartei Nutzungsverträge über Rechenkapazität nach Schweizer Recht ab: die ECA (Energie- und Rechenkapazitäts-Allokation). Diese stellen keine Wertpapiere, Finanzinstrumente, kollektiven Kapitalanlagen oder sonstigen regulierten Finanzprodukte nach anwendbarem Recht dar und dürfen nicht als solche verstanden werden.
Art der ECA (Energie- und Rechenkapazitäts-Allokation)
Die ECA ist ein Nutzungsvertrag zwischen Amixy Suisse AG und ihrem Kunden über eine fest zugeteilte Rechenkapazität für dessen eigenen Bedarf. Jeder Vertrag regelt insbesondere Umfang, Laufzeit, Preis und Verfügbarkeit der Kapazität sowie die Zuständigkeiten für Betrieb und Wartung. Die ECA begründet kein Eigentum an Hardware, keine Beteiligung und keinen Rückzahlungsanspruch. Sie ist nicht handelbar, an keiner Börse gelistet und nur übertragbar, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Sie repräsentiert weder Eigenkapital noch Fremdkapital, Anteile an einer kollektiven Kapitalanlage oder irgendeine Form von Wertpapier im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) oder des Kollektivanlagengesetzes (KAG).
Regulatorischer Status
Amixy Suisse AG ist keine Bank, kein Effektenhändler, kein Fondsmanager und keine andere Kategorie eines Finanzintermediärs, der einer prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht. Die Buchhaltung, Prüfung und regulatorische Compliance der Gesellschaft werden von bonnefouspartners betreut, einer 1934 in Genf gegründeten Schweizer Treuhandgruppe.
Kein Angebot und keine Aufforderung
Nichts auf dieser Website stellt ein Angebot, eine Aufforderung oder eine Empfehlung dar, eine ECA abzuschliessen oder ein Finanzinstrument zu kaufen oder zu verkaufen. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung, Empfehlung oder Transaktionsofferte dar. Auf diese Informationen darf nicht als Entscheidungsgrundlage vertraut werden. Die Website richtet sich an Unternehmen, Institutionen sowie Energie- und Infrastrukturpartner, die in professioneller Funktion handeln. Ein Vertragsabschluss erfolgt ausschliesslich nach persönlichem Gespräch und direkter Prüfung und vorbehaltlich Genehmigung durch Amixy Suisse AG.
Keine Gewinnerwartung
Der Abschluss einer ECA begründet keine Erwartung auf Gewinn, Rendite oder finanzielle Leistung. Die ECA ist ein Nutzungsvertrag über Rechenkapazität für den eigenen Bedarf, kein Anlageprodukt. Kapazitätsverfügbarkeit, Zeitpunkt der Bereitstellung und operative Leistung hängen von technischen, kommerziellen, regulatorischen und standortspezifischen Bedingungen ab, die naturgemäss variabel sind und ausserhalb der Kontrolle einer einzelnen Partei liegen.
Illustrative Daten
Alle Zahlen, Marktreferenzen, Kapazitätsangaben, Infrastrukturbeschreibungen oder Verweise auf Drittberichte auf dieser Website dienen ausschliesslich dem allgemeinen Informationskontext. Sie stellen keine tatsächlichen, historischen oder prognostizierten Ergebnisse einer ECA dar. Es wird keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder zukünftiger Anwendbarkeit solcher Informationen abgegeben.
Risikohinweis
Eine ECA ist mit inhärenten Risiken verbunden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Standortbedingungen, Energieverfügbarkeit, technische Leistung, regulatorische Änderungen, Leistungsfähigkeit der Vertragsparteien und operative Faktoren. Es werden keine Garantien hinsichtlich Kapazitätsverfügbarkeit, Zeitpunkt der Bereitstellung, Leistung oder Kontinuität abgegeben. Spezifische Risiken umfassen:
- Infrastruktur- und Betriebsrisiko: Physische Anlagen können unterperformen, Ausfallzeiten erfahren oder durch regulatorische Änderungen beeinträchtigt werden.
- Kommerzielles und Kapazitätsrisiko: Energieverfügbarkeit, Infrastrukturkosten, Bedingungen der Bereitstellung und Nachfrage nach Rechenkapazität können sich wesentlich verändern.
- Technologierisiko: Hardware, Software und Netzwerkinfrastruktur können ausfallen oder obsolet werden.
- Regulatorisches Risiko: Änderungen schweizerischer oder internationaler Regulierungen können die Tragfähigkeit oder Bedingungen von ECA-Verträgen beeinflussen.
- Vertragspartnerrisiko: Die Fähigkeit der Amixy Suisse AG, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
- Übertragbarkeitsrisiko: Die ECA ist ein privater Vertrag und nur übertragbar, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Potenzielle Kunden sollten eine eigene unabhängige Prüfung vornehmen und professionellen rechtlichen, steuerlichen, technischen und finanziellen Rat einholen, bevor sie eine ECA abschliessen.
Steuerliche Verantwortung
Potenzielle Kunden sind allein dafür verantwortlich, die steuerlichen Folgen einer ECA in ihrer jeweiligen Jurisdiktion zu beurteilen. Amixy Suisse AG erbringt keine Steuerberatung und gibt keine Zusicherungen zur steuerlichen Behandlung einer ECA ab.
Jurisdiktionale Beschränkungen
Diese Website und die darin enthaltenen Informationen richten sich nicht an Personen in Jurisdiktionen, in denen die Veröffentlichung oder Zugänglichkeit solcher Informationen nach anwendbarem Recht oder Regulierung untersagt ist. Personen, die solchen Beschränkungen unterliegen, sollten diese Website nicht aufrufen. Jede Besucherin und jeder Besucher ist selbst dafür verantwortlich, die für sie oder ihn geltenden Gesetze und Vorschriften festzustellen und einzuhalten.
Anwendbares Recht
Alle ECA-Verträge unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht, sofern in der jeweiligen Dokumentation nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Genf, Schweiz.
Kontakt
Für Anfragen zu dieser Offenlegung oder zur ECA:
Amixy Suisse AG
Rue du Cendrier 24, 1201 Genève, Schweiz
eca@amixy.ch